Aufgrund meiner eigenen Erfahrung mit dem Thema Narzissmus ist es mir ein Anliegen, Opfern von Narzissten zu helfen. Allerdings ist Narzissmus in der letzten Zeit zunehmend zu einem Modewort geworden, das gerne benutzt wird, um Menschen zu charakterisieren, die sich mit der zunehmend rücksichtsloser und egoistischer werdenden Gesellschaft arrangiert und einen entsprechenden Lebensstil entwickelt haben.
Hinzu kommt, dass man auf narzisstische Verhaltensweisen viel sensibler reagiert, wenn man einmal Opfer eines Narzissten geworden ist. Jedoch ist nicht jeder Mensch, der sich in der einen oder anderen Situation nach dem eigenen Empfinden nicht sozialadäquat verhält, gleich ein Narzisst. Auch aus diesem Grunde ist mit der „Diagnose“ Narzissmus Vorsicht geboten. Dies sollte man tunlichst psychologisch geschulten Experten überlassen.
Was ist Narzissmus
Umgangssprachlich versteht man unter einem „Narzissten“ einen Menschen, der ausgeprägten Egoismus, Arroganz und Selbstsüchtigkeit an den Tag legt und sich anderen gegenüber rücksichtslos verhält. Sollten Sie den Verdacht haben, Opfer von narzisstischem Missbrauch geworden zu sein, bietet das Internet eine Fülle von Informationen und Hilfsangeboten. Beispielhaft möchte ich an dieser Stelle auf ein youtube-Video von „Hilfe für Opfer von Narzissmus“ verweisen.
Bitte scheuen Sie sich nicht, sich dort oder an anderer Stelle Hilfe zu holen.
Juristische Hilfe bei narzisstischem Missbrauch
Neben der psychologischen Bewältigung einer toxischen Beziehung ergeben sich daraus auch viele rechtliche Probleme, mit denen die Betroffenen oft heillos überfordert sind. Dies gilt umso mehr, als sich toxische Menschen ihre Opfer gezielt aussuchen, so dass häufig gerade solche Menschen betroffen sind, die aufgrund ihrer eigenen Persönlichkeitsstruktur keine Abwehrmechanismen besitzen und sich immer weiter in ihrer Hilflosigkeit verstricken. Es sollte an dieser Stelle allerdings erwähnt werden, dass niemand vor narzisstischem Missbrauch gefeit ist, da es gerade das Wesen manipulativer Verhaltensweisen ist, dies nicht von vorneherein zu erkennen zu geben. Auch spielt dieses Thema nicht nur im familiären Umfeld oder in der Partnerschaft eine Rolle. Vielmehr sind alle Lebensbereiche davon betroffen.
Gerade im partnerschaftlichen Umfeld ist die erste Reaktion vieler Betroffenen, sich an die Polizei zu wenden. Dies mag in extremen Ausnahmesituationen, insbesondere bei häuslicher Gewalt, durchaus auch richtig sein, da die Polizei in einer solchen Situation Regelungen wie Wohnungsverweisungen treffen kann. Allerdings sind derartige Regelungen immer zeitlich begrenzt, so dass sie keine dauerhaften Lösungen bieten.
Große Hoffnungen setzen Betroffene auch oft in Strafanzeigen, die sie erstattet haben. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass die Beweislage in solchen Fällen oft schlecht ist und die Verfahren eingestellt werden, und das führt bei den Opfern dann häufig zu einem noch größeren Gefühl der Hilflosigkeit. Nicht selten beruht dies jedoch nach meiner Erfahrung auf einer vollkommenen Fehleinschätzung über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Zielführender wäre es in vielen Fällen, ein Gewaltschutzverfahren anzustrengen oder Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Um solche Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, ist es aber unabdingbar, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen.
Ein Weiteres Missverständnis besteht oft auch darin, welche Bewandtnis eine mögliche Persönlichkeitsstörung des Gegners im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung spielt. Denn in aller Regel ist dieser Umstand rechtlich weitestgehend irrelevant. Alleine die Vermutung, es handele sich bei dem Gegenüber um eine Person mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, führt nicht zu einem Obsiegen. Denn zum einen müsste man eine solche Vermutung beweisen können, was in den seltensten Fällen gelingen dürfte. Und zum anderen ist dieser Umstand in den seltensten Fällen entscheidungserheblich.
Am häufigsten tritt dieses Missverständnis in Kindschaftssachen zutage. Entscheidungserheblich ist in Fällen dieser Art jedoch alleine, ob das Kindeswohl gefährdet ist. Das ist aber nicht schon automatische dann der Fall, wenn es sich bei dem anderen Elternteil um einen Narzissten handelt. Vielmehr braucht es auch für eine Kindeswohlgefährdung handfeste Beweise.
Beweise sichern
Solche Beweise zu sammeln, wird von vielen Betroffenen sträflich vernachlässigt. Ich möchte das einmal an einem Beispiel aus meiner Praxis deutlich machen.
Ich habe vor einigen Jahren für einen Kollegen einen Gerichtstermin wahrgenommen. In der Sache ging es darum, dass die Mandantin das alleinige Sorgerecht für eines ihrer Kinder übertragen bekommen wollte. Sie stützte dieses Anliegen darauf, dass der Kindsvater Drogen konsumiere.
Ich weiß natürlich nicht, was der Kollege mit der Mandantin bei der Aufnahme des Mandats und bei der Erstellung des Schriftsatzes besprochen hatte. Denn in keinem der Schriftsätze fand sich ein tragfähiger Beweis für die Behauptungen der Mandantin. Aus diesem Grunde sah ich mich denn auch genötigt, ihr vor dem Termin reinen Wein einzuschenken und zu sagen, dass ich keine allzu großen Hoffnungen bei diesem Antrag habe. Und auch der Richter machte dies in der Verhandlung noch einmal deutlich. Der Antrag wurde zurückgewiesen und das Entsetzen der Mandantin war groß.
Schilderungen solcher oder ähnlicher Fälle findet man auf Foren, die sich mit dem Thema Narzissmus und andere toxische Beziehungen befassen, in Hülle und Fülle. Man kann Betroffenen daher nur raten, frühzeitig stichhaltige Beweise zu sammeln. Einfach nur zu behaupten, das andere Elternteil nehme Drogen, und zu glauben, eine solche Behauptung reiche aus, damit ein Gericht das Kindeswohl gefährdet sieht, reicht nicht aus. Entsprechende Anträge werden von den Gerichten regelmäßig zurückgewiesen und das führt bei den Betroffenen dann wiederum zu noch mehr Frustration und Verzweiflung.
Sie brauchen strake Nerven
Zudem müssen Betroffene sich auf eine oder mehrere langwierige und nervenzehrende Auseinandersetzungen einstellen. Gerade wenn es um Kinder geht, sind die Eltern solange aneinander gebunden, bis die Kinder auf eigenen Füßen stehen können. Das bietet eine Vielzahl von Ansatzpunkten, um Streit anzufangen in der Hoffnung, den Gegner früher oder später zu zermürben. Jeder Betroffene wird dies kennen und ein Lied davon singen können. Gerade deshalb ist es unbedingt angezeigt, von Anfang an planvoll vorzugehen und das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen. Dazu braucht man starke Nerven, aber vor allem darf man die Nerven nicht verlieren.
Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe
Doch auch wenn sie das Spiel durchschaut haben, scheuen sich viele Opfer, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Häufig spielen dabei finanzielle Aspekte eine Rolle. Ist die Gegenseite dann auch noch anwaltlich vertreten, führt das dann jedoch nur zu noch mehr Hilflosigkeit und zu unüberlegten Handlungen. Dabei wäre es gerade in Fällen toxischer Beziehungen wichtig, sich frühzeitig Hilfe zu holen und koordiniert vorzugehen. Auch sollten die Kosten dabei keine Rolle spielen, da diese im Rahmen der Beratungshilfe bzw. der Verfahrens-/Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise übernommen werden.
Sollten Sie daher den Verdacht hegen, dass Sie selbst oder ein Angehöriger Opfer von narzisstischem oder auf andere Weise toxischem Missbrauch geworden ist, möchte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, sich frühzeitig an mich oder einen Kollegen zu wenden. Je eher der Rechtsanwalt involviert wird, desto größer sind die Chancen, dass Sie schadlos aus einer solchen Beziehung herauskommen bzw. der Schaden so gering wie möglich gehalten werden kann. Allerdings kann ich aufgrund der hohen Nachfrage, Mandate nur übernehmen, wenn entweder eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung oder ein Beratungshilfeschein vorgelegt wird. Sollten Sie nicht beratungshilfeberechtigt sein und/ oder keinen Deckungsschutz seitens einer Versicherung haben, müssten wir im Vorfeld einer Beratung eine Vergütungsvereinbarung treffen. Über die Kosten können wir uns gerne im Rahmen eines Erstgesprächs unterhalten.
Oft stellt sich im Laufe des Gesprächs mit Mandanten heraus, dass einige der Problem weniger im rechtlichen Bereich liegt und hier eine psychologische Behandlung oder ein Coaching mehr bringen würde. In diesen Fällen verweise ich gerne auf Frau Madeline Hellmann, Heilpraktikerin für Psychotherapie.