Erbrecht
Das Erbrecht ist ein sehr vielseitiges Rechtsgebiet mit vielen Bezügen zu anderen Bereichen wie dem Familien-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Eine frühzeitig abgestimmte Vorsorgeplanung verhindert Ärger nach dem Eintritt des Erbfalles.
Das Erbrecht ist ein sehr vielseitiges Rechtsgebiet mit vielen Bezügen zu anderen Bereichen wie dem Familien-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Eine frühzeitig abgestimmte Vorsorgeplanung verhindert Ärger nach dem Eintritt des Erbfalles.
Das Zivilrecht umfasst eine ganze Reihe gesetzlich normierter Vertragstypen. Aber nicht jeder Vertrag lässt sich in eine dieser Kategorien einsortieren. Trotzdem gelten für all diese Verträge grundsätzlich die gleichen allgemeinen Regelungen.
Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind oft mit einer hohen emotionalen Belastung verbunden. Gerade aus diesem Grunde sollte frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Das Baurecht lässt sich in das sog. private und das öffentliche Baurecht unterteilen. Dabei geht es im öffentlichen Baurecht vor allem um Fragen zur Baugenehmigung. Nahezu alles andere fällt hingegen in den Bereich des privaten Baurechts.
Im Internet gibt es zahlreiche Gebührenrechner, mit deren Hilfe sich eine Rechnung zumindest rechnerisch auf ihre Richtigkeit hin überprüfen lässt. Unbehagen tritt oftmals auf, wo für den Mandanten die Abrechnung des Mandatsverhältnisses nicht nachvollziehbar ist.
Bei meiner Tätigkeit als Erbrechtler beschäftige ich mich auch mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Als Dozent für Jagdrecht im Jungjägerkurs der Kreisjägerschaft Rhein-Sieg bin ich mit jagdrechtlichen Themen sehr gut vertraut.
Mietrechtliche Streitigkeiten sind häufig mit hoher Emotionalität der beteiligten Parteien verbunden. Zwschen Vermietern und Mietern versucht das Mietrecht einen interessengerechten Ausgleich zu schaffen.
Das Verkehrsrecht umfasst neben der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen auch die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und gegen eine strafrechtliche Inanspruchnahme des Mandanten.
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