Rechtsanwalt Spoth Familienrecht, Unterhalt, Kündigung

Ausübungskontrolle bei Unterhaltsabänderung

Mit Beschluss vom 17.03.2021 (Aktenzeichen XII ZB 221/19) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine erneute, nachgeschaltete Ausübungskontrolle nach § 242 BGB in der Beschwerdeinstanz möglich ist, da nach § 238 I FamFG die Abänderung einer rechtskräftigen Unterhaltsverpflichtung wegen geänderter Tatsachen möglich ist.

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