Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
Die Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen kann auch dann schon zu laufen beginnen, wenn zwischen den Erben und den Pflichtteilsberechtigten noch über die Wirksamkeit eines Testaments gestritten wird. Dies entschied das OLG München in seinem Urteil vom 22.11.2021, AZ.: 33 U 2768/21.