Unterzeichnung einer Kündigung

In einem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 6 AZR 519/07), das im Januar 2008 seinen Abschluss fand, stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer Kündigung.

In einem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 6 AZR 519/07), das im Januar 2008 seinen Abschluss fand, stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer Kündigung. Strittig war in diesem Fall insbesondere, ob die Kündigung der erforderlichen Schriftform entsprach.

Kündigungsschutzklage

Das Gericht wies zwar die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zwar ab. Im Rahmen der Urteilsbegründung machte es aber deutlich, dass eine Kündigung nur dann dem Schriftformerfordernis des § 623 BGB genügt, wenn sie vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet ist. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel ist dafür nicht ausreichend, denn es muss nach dem äußeren Erscheinungsbild erkennbar sein, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen. Insoweit sei allerdings ein großzügiger Maßstab anzulegen, weshalb es auf die Lesbarkeit des Namenszuges nicht ankommt.

Weitere Informationen unter www.ra-spoth.de

Weitere Blogbeiträge:

Allgemeines Zivilrecht, Vertragsklausel, Narzissmus

Narzissmus und Sorgerecht

Das Thema Narzissmus ist besonders heikel, wenn Kinder mit im Spiel sind. Dieser Beitrag soll Mut machen, dabei das eigene Handeln zu überdenken und so einen Weg aus dem ewigen Problemkreislauf zu finden.

Weiterlesen »
Allgemeines Zivilrecht, Vertragsklausel, Narzissmus

Narzissmus und toxische Beziehungen

Das Phänomen Narzissmus ist heutzutage in aller Munde. Dieser Beitrag stellt ein Hilfsangebot an betroffene Menschen dar und soll Mut machen, sich mit dem Thema im wahrsten Wortsinn auseinanderzusetzen.

Weiterlesen »
Erbrecht, Nachlassverzeichnis

Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

Die Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen kann auch dann schon zu laufen beginnen, wenn zwischen den Erben und den Pflichtteilsberechtigten noch über die Wirksamkeit eines Testaments gestritten wird. Dies entschied das OLG München in seinem Urteil vom 22.11.2021, AZ.: 33 U 2768/21.

Weiterlesen »
Verkehrsrecht, Hinterbliebenengeld, Schmerzensgeld

Schmerzensgeld­ansprüche bei Unfall mit Mountainbike

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte sich in dem Verfahren 7 U 29/16 mit Schmerzensgeldansprüchen eines verunfallten Mountainbikefahrers zu befassen. Dieser erlitt bei dem Unfall einen Bruch des Halswirbels und infolge dessen eine Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels.

Weiterlesen »

Wobei kann kann ich Ihnen helfen?

Die Kontaktaufnahme ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Über alle Kosten werden Sie im Vorfeld von mir aufgeklärt. Erst danach entscheiden Sie, ob für Sie eine Beratung oder Beauftragung in Frage kommt. Meine Kontaktdaten finden Sie hier, rufen Sie mich an unter: 02246 / 93 21 36, unter 0202 / 607 803 oder verwenden folgendes

Andere Rechtsgebiete

Schnellkontakt-Formular

Ich sichere Ihnen zu, dass ich mich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setze. Sie können mich auch unter den Telefonnummern 02246 / 932 136 oder 0202 / 607 803 erreichen.

Wir verwenden Cookies, damit Sie die Funktionen unserer Website optimal nutzen und wir Ihnen mehr Benutzerfreundlichkeit bieten können. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung