Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Meine Tätigkeit als Erbrechtler bringt es mit sich, dass ich mich auch mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen beschäftige. Denn gerade in diesem Bereich ist eine Abstimmung der gesellschaftsrechtlichen und der erbrechtlichen Situation unabdingbar. Zu meinem Angebot gehört daher auch die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen.
Daneben bin ich Ihnen aber auch bei Fragen rund um die haftungsrechtlichen Folgen behilflich, die mit einer Übertragung eines Handelsgeschäfts, dem Eintritt in oder dem Ausscheiden aus einer Handelsgesellschaft verbunden sind. Hierzu gehören auch Auseinandersetzungs- oder Abfindungsvereinbarungen unter den Gesellschaftern.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen aber nicht nur bei Fragen um die Beendigung eines Handelsgeschäfts, sondern auch im laufenden Betrieb zur Verfügung, etwa für den Einzug von Forderungen, dem Mahnwesen oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung.