Jagdrecht
Aufgrund meiner Tätigkeit als Dozent für Jagdrecht im Jungjägerkurs der Kreisjägerschaft Rhein-Sieg bin ich mit jagrechtlichen Themen sehr gut vertraut. Auch dieses Rechtsgebiet ist, ähnlich wie das Baurecht, dadurch gekennzeichnet, dass hier sowohl zivilrechtliche als verwaltungsrechtliche Fallgestaltungen vorkommen.
Zivlrechtlicher Natur sind etwa Schadensersatzansprüche aufgrund von Wildunfällen oder Jagdunfällen. Aber auch der An- und Verkauf gebrauchter Waffen zählt zu diesem Bereich. Am häufigsten entsteht Streit jedoch hinsichtlich des Wildschadens.
Demgegenüber gehören ordnungsrechtliche Streitfälle, etwa Verstöße gegen Fütterungsverbote, Schonzeitvergehen und vor allem der Entzug oder die Versagung des Jagdscheins zum Verwaltungsrecht. Ebenfalls hierzu gehören Fragen aus dem Bereich des Waffenrechts.
Soweit hierbei eine Vertretung im Bereich des Strafrechts oder des Ordnungswidrigkeitsrechts erforderlich wird, stehe ich Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung.