Mietrecht
Kennzeichnend für mietrechtliche Streitigkeiten ist die hohe Emotionalität der beteiligten Parteien. Für den Vermieter geht es um sein Eigentum, für das er oft viel Geld investiert hat. Auf der anderen Seite steht der Mieter, der seinen Lebensmittelpunkt in der angemieteten Wohnung hat. Zwischen diesen Polen versucht das Mietrecht einen interessengerechten Ausgleich zu schaffen.
Die am häufigsten auftretende Fallkonstellation ist die der Kündigung wegen Verzugs der Mietzahlung. Korrespondierend auf der Seite des Mieters stehen Fälle wegen Mieterhöhungen oder fehlerhaft oder zu spät erstellter Nebenkostenabrechnungen. Entscheidend ist hier zunächst, welche Regelungen die Parteien in ihrem Mietvertrag getroffen haben. Dieser sollte daher zu einem Beratungsgespräch in jedem Fall mitgebracht werden.
Besonders mit dem Gedanken des Eigentums verknüpft sind Kündigungen wegen des sog. Eigenbedarfs. Dieser Kündigungsgrund hat durch die Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit eine Ausweitung erfahren. Gleichwohl muss der Eigenbedarf zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Probleme im Bereich der Kündigung von Mietverhältnissen treten immer wieder bei dem Nachweis des Zugangs des Kündigungsschreibens auf. Vor Ausspruch einer Kündigung sollte daher rechtskundiger Rat eingeholt werden. Gleiches gilt bei der Trennung von Paaren, die gemeinsam eine Wohnung angemietet haben.
Einen weiteren Themenschwerpunkt bilden die sog. Schönheitsreparaturen. Auch hier ist die vertragliche Regelung von entscheidender Bedeutung. Allerdings ist dieser Bereich hinsichtlich der einschlägigen Rechtsprechung zurzeit stark im Fluss. Es empfiehlt sich daher, auch bestehende Mietverträge einer kritischen Prüfung zu unterziehen.