Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Fallgestaltungen, die von der einfachen einvernehmlichen Scheidung mit ihren Folgesachen bis hin zu Gewaltschutzsachen reichen. Zudem sind Familienrechtliche Auseinandersetzungen oft mit einer hohen emotionalen Belastung verbunden. Gerade aus diesem Grunde sollte frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
01 Ehescheidung
Das Familienrecht wird in erster Linie mit dem Thema der Ehescheidung in Verbindung gebracht. Diese stellen auch die weitaus häufigsten Fälle im Familienrecht dar.
Da eine Scheidung in der Regel den Ablauf des sog. Trennungsjahres voraussetzt, sollte die Trennung wenn möglich dokumentiert werden, etwa durch eine Getrenntlebenserklärung beim Einwohnermeldeamt oder eine Vereinbarung der Ehepartner über den Trennungszeitpunkt. Für den eigentlichen Scheidungsantrag werden dann noch folgende Dokumente und Informationen benötigt, welche Sie vorzugsweise direkt zu einem Besprechungstermin mitbringen möchten:
- Informationen zu den Nettoeinkünften beider Ehegatten
- Heiratsurkunde im Original
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Sollten Ihnen die Urkunden nicht vorliegen, können Abschriften davon beim Standesamt beschafft werden. Ggf. können wir dies im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs besprechen.
02 Versorgungsausgleich
In aller Regel findet im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens ein sog. Versorgungsausgleich statt. Gegenstand des Versorgungsausgleichs sind die während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenanwartschaften.
Da mit einer Ehescheidung je nach Fallgestaltung erhebliche Kosten verbunden sein können, wird dieser Schritt häufig „auf die lange Bank geschoben“, wenn die Scheidung für keinen der Ehegatten aufgrund eines erneuten Heiratswunsches von größerer Dringlichkeit ist. Dies kann sich jedoch im Rahmen des Versorgungsausgleichs rächen, da während der oft jahrelangen Trennungszeit erhebliche Rentenanwartschaften angesammelt werden. Im Nachhinein stellt sich nicht selten heraus, dass hier am verkehrten Ende gespart wurde.
03 Elterliche Sorge/ Umgang/ Unterhalt/ Abstammung
Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, aber auch bei Kindern unverheirateter Paare, stellen die Fragen nach der elterlichen Sorge, dem Umgang und den Unterhalt einen weiteren wichtigen Teil der familienrechtlichen Praxis dar. Dieser Komplex ist für viele emotional besonders wichtig und sensibel. Da ich selbst geschiedener Vater bin, kann ich die Situation vieler Mandanten sehr gut nachvollziehen.
Im Vordergrund steht bei sorge- und umgangsrechtlichen Fallgestaltungen immer das Kindeswohl. Nicht selten werden jedoch eigene Befindlichkeiten der Eltern über die Kinder ausgetragen. Da dies ganz gewiss nicht dem Kindeswohl entspricht, übernehme ich nur solche Mandate, bei denen es tatsächlich um das Kindeswohl geht.
Bei unterhaltsrechtlichen Fällen ist zu unterscheiden zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. In beiden Fällen sind die Einkommensverhältnisse der Ehegatten bzw. der Kindseltern von entscheidender Bedeutung, so dass es vorteilhaft ist, wenn entsprechende Unterlagen umgehend zum ersten Beratungsgespräch mitgebracht werden. Zudem ist die Situation in beiden Fällen sehr dynamisch, da sich Einkommensverhältnisse verbessern oder z.B. durch Arbeitslosigkeit verschlechtern können. Aus diesem Grunde können existierende Unterhaltstitel abgeändert werden.
Der Unterschied zwischen beiden Fallgestaltungen besteht im wesentlichen in der zeitlichen Dauer des Unterhaltsanspruchs, da Verwandte in auf- bzw. absteigender Linie einander grundsätzlich ein Leben lang zum Unterhalt verpflichtet sind. Demgegenüber geht das Gesetz bei Eheleuten davon aus, dass jeden Ehegatten nach der Scheidung eine Obliegenheit trifft, sich selbst zu unterhalten. Jedoch sieht das Gesetz hiervon eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa den Unterhalt wegen Kindesbetreuung oder Krankheit. Hier sollte daher in jedem Fall geprüft werden, ob ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch besteht.
Ebenfalls in diesem Kontext fallen Verfahren, bei denen es um die Abstammung geht, insbesondere die Vaterschaft eines Kindes, da verschiedene Fragen wie etwa Unterhaltspflichten, aber auch erbrechtliche Fragen an diesen Umstand anknüpfen.
04 Zugewinnausgleich
Sofern Eheleute keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Da der Güterstand mit rechtskräftiger Auflösung der Ehe endet, entsteht mit diesem Zeitpunkt ein Anspruch der Eheleute auf Ausgleich des jeweiligen Zugewinns. Dabei wird das Anfangsvermögen des jeweiligen Ehegatten zu Beginn der Ehe mit dem Vermögen des Ehegatten zum Ende der Ehe verglichen. Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist dabei regelmäßig der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Aus diesem Grunde sollte der zeitliche Ablauf eines Scheidungsverfahrens geplant werden, wenn in naher Zukunft mit erheblichen Zugewinnen zu rechnen ist.
05 Gewaltschutzverfahren
Ebenfalls im familienrechtlichen Kontext zu verorten sind sog. Gewaltschutzverfahren, da es hier in erster Linie um Fälle häuslicher Gewalt geht. Allerdings fallen hierunter auch Fallgestaltungen, bei denen es zu Gewalttätigkeit zwischen nicht miteinander verwandten und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen geht.
Das besondere Augenmerk der Rechtsanwaltskanzlei Philipp Spoth liegt in diesem Zusammenhang bei Gewaltschutzverfahren von Personen, die sich in einer Beziehung mit einem toxischen Partner befinden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Beiträgen „Narzissmus und toxische Beziehungen“ und „Narzissmus und Sorgerecht„.
In vielen Fällen dieser Fälle benötigen die Mandanten mindestens begleitend psychologischen Beistand. Hier gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Psychologen und Coaches, die sich dieses Themas angenommen haben. Gerne verweisen wir an dieser Stelle an Frau Madeline Hellmann. Frau Hellmann ist Heilpraktikerin für Psychotherapie und bietet Ihre Dienstleistungen auch online an, so dass sie im gesamten Bundesgebiet tätig werden kann.
06 Sonstiges
Von zunehmender Bedeutung sind mit der voranschreitenden europäischen Einigung und Globalisierung Ehen mit Bezügen zu ausländischen Rechtsordnungen.
Ferner können Fallgestaltungen auftreten, bei denen es um die Zuweisung der Ehewohnung oder um die Verteilung des Hausrats geht.
Von besonderer Wichtigkeit ist jedoch die Verzahnung des Familienrechts mit dem Erbrecht, da gewisse erbrechtliche Folgen unmittelbar vom Bestehen einer wirksamen Ehe abhängen. Aus diesem Grunde sollte im Rahmen einer familienrechtlichen Beratung auch immer ein Blick auf die erbrechtlichen Folgen geworfen werden.