Honorar »

Belehrung gem. § 49 b Abs. 5 BRAO

In Angelegenheiten, in denen weder Betragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde gelegt werden, wird die Vergütung nach dem Gegenstandswert berechnet.
Vergütungsvereinbarung

Vergütungs­vereinbarung

In besonders gelagerten Fällen, insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen oder Testamenten, ist die Abrechnung auf der Basis des Gegenstandswerts für den Mandanten oft unwirtschaftlich. Aus diesem Grunde bietet die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Spoth bei entsprechenden Mandaten eine Abrechnung auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung an. Ein Muster einer solchen Vergütungsvereinbarung kann per „Klick“ auf das Formular heruntergeladen werden (Öffnet in neuem Fenster).

Vergütungsvereinbarung Erstberatung

Erstberatung

Da für die Erstberatung keine gesetzliche Gebühr mehr vorgesehen ist, erfolgt die Abrechnung in diesen Fällen ebenfalls auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung. Ein Muster einer solchen Vergütungsvereinbarung kann per „Klick“ auf das Formular heruntergeladen werden. (Öffnet in neuem Fenster).

Vollmacht »

Mandantenvollmacht

Mandatsvollmacht

Hier können Sie das Muster einer Mandatsvollmacht herunterladen und diese bereits ausgefüllt zum Erstgespräch mitbringen. (Öffnet in neuem Fenster).

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